Der Verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen verlangt vom Land Hessen wegen Folterdrohung von Polizisten mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld. Für diesen Prozess bekommt er nun aller Voraussicht nach Prozesskostenhilfe. Das Gericht spricht von einer „schwierigen Rechtsfrage“.
Juristischer Erfolg für den Kindesmörder Magnus Gäfgen: Der wegen Entführung und Ermordung des elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler zu lebenslangem Gefängnis verurteilte 32-Jährige hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Zivilklage gegen das Land Hessen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld, weil ihm bei seiner polizeilichen Vernehmung mit Folter gedroht worden war.
Das Frankfurter Landgericht und das Oberlandesgericht hatten eine finanzielle Unterstützung mit der Begründung verweigert, dass Gäfgens Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Das höchste deutsche Gericht gab nun einer Verfassungsbeschwerde des früheren Jura-Studenten gegen die Entscheidungen Recht. Denn diese verletzten den 32-Jährigen in seinem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit, erklärten die Karlsruher Richter, die den Antrag zur neuerlichen Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.