Leon im Gespräch (1997) mit dem  Sprecher der Polizeidirektion Heidelberg, 1. Kriminalhauptkommisar  Harald Kurzer. Foto: Gottschling

Sehr oft habe ich, und bestimmt auch viele andere, es mittlerweile erlebt – ob abends mit Freunden in der Stadt, ob egal zu welcher Zeit am Hauptbahnhof, sogar schon morgens auf dem Weg zur Schule … Zwei, meist mies gelaunte, Herren in grüner Uniform stellen sich einem in den Weg: „Personalkontrolle, Taschen ausleeren und Ihren Personalausweis, bitte.“ Auf die Frage, wieso man denn jetzt eigentlich durchsucht wird, bekommt man, wenn überhaupt, entweder geistlose Satzfragmente wie „Weil wir die Polizei sind“ an den Kopf geworfen oder – die Lieblingsbegründung – es liege am „szenetypischen Aussehen“. Als ich diesen Begriff zum ersten Mal von einem Beamten hörte, habe ich mich nicht halten können, dieser wunderschöne Euphemismus für „Du gefällst mir eben nicht“ hat mich dermaßen amüsiert, dass der Polizist mit einem Platzverweis gedroht hat – wegen Lachens.

Was „szenetypisch“ – eigentlich – bedeutet wird einem klar, wenn man des öfteren mit Freunden zusammen kontrolliert wird oder von anderen erzählt bekommt, dass sie auch aufgrund ihres „szenetypischen Aussehens“ kontrolliert wurden, obwohl alle total verschieden aussehen. Daraus lässt sich folgern, daß Polizisten und Polizistinnen unter „szenetypisch“ nichts anderes verstehen als „jugendlich“ (ohne das pauschalisieren zu wollen, es gibt bestimmt auch irgendwo Polizist(inn)en, die ihren Job nicht aus Langeweile machen). Also, wenn man in Heidelberg Jugendliche/r ist, dazu vielleicht noch ein klein wenig kritisch eingestellt aussieht, hat man am Wochenende unfreiwillig sein allabendliches Date mit der Polizei so gut wie sicher. Woher kommt es, dass Menschen, die nicht gänzlich konform aussehen, gleich als „Der Kiffer, (Die „Kifferin“) abgestempelt werden. Und wieso ist „Der Kiffer“ („Den Kiffer“ gibt es genauso wenig wie „Den Bullen“) eigentlich so eine Schreckensgestalt, während der oft genug bis zur Besinnungslosigkeit Betrunkene gesellschaftlich akzeptiert ist und „nun mal dazu gehört“? Warum versucht der Staat, mit größtmöglichem Aufwand bei kleinstmöglichem Erfolg das „Cannabis-Problem“ zu lösen?

Die „Drogenpolitik in unserem Land“ ist gescheitert!

Es gibt ein sehr viel einfachere Lösung, als viele Millionen Euro für Repression und Gerichtsverfahren auszugeben. Eine drogenfreie Gesellschaft ist und bleibt ohnehin Utopie (oder vielleicht Dystopie? = Antiutopie), da hilft auch keine Prohibitionspolitik. Herstellung, Konsum und Handel finden bekanntermaßen trotzdem statt, aber so unkontrolliert wie bei keiner anderen Ware. Aufgrund der Illegalität sind Qualitäts- und Preiskontrollen (Verbraucherschutz!) sowie Altersbeschränkungen unmöglich. Mit einer Legalisierung von Cannabis (derzeit ja vernünftigerweise gerade im Gespräch) würde sich das „Problem“ quasi ganz von selbst lösen. Außerdem geht es den Staat ja nun wirklich grundsätzlich nichts an, ob Hinz oder Kunz der Meinung sind, dass sie psychoaktive Substanzen zu sich nehmen müssen. Genauso wenig wie er im Winter das Tragen von Mützen vorschreiben oder es im Sommer verbieten kann.

Bereits im März 1992 forderte das Lübecker Landgericht das Bundesverfassungsgericht dazu auf die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes zu prüfen.

Die Lübecker Richter stellten folgendes fest:
Zu den grundlegenden Sektoren menschlicher Selbstbestimmung gehört die eigenverantwortliche Entscheidung darüber, welche Nahrungs-, Genuß-, und Rauschmittel der Bürger zu sich nimmt. Die Geschichte der Drogen belegt, dass die Menschen, obwohl der Konsum auch erhebliche Probleme herbei führte, auf den Gebrauch nicht verzichten konnten oder wollten.
Der Rausch gehört daher, wie Essen, Trinken und Sex, zu den fundamentalen Bedürfnissen des Menschen. Je technisierter, schneller und funktionaler eine Gesellschaft aufgebaut ist, desto stärker wird das Bedürfnis, aus dieser Umklammerung auszubrechen. In einer Konsumgesellschaft – wie der unserigen- ist der Wunsch nach dem Rausch auch eine Folge der gesellschaftlichen Bedingungen und Freiheiten. Der Rausch ist ein Mittel den von dieser Gesellschaft geschaffenen Zwängen zu entrinnen und im Rausch Zuflucht zu suchen. Die Kammer ist daher der Auffassung, dass das „Recht auf Rausch“ durch Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit als zentraler Sektor menschlicher Selbstbestimmung geschützt ist“.

Das Gericht legte dar, dass ein Verbot von Cannabis, bei gleichzeitiger Freigabe von Alkohol und Tabak, gegen Artikel 3 (Grundsatz der Gleichbehandlung) des Grundgesetzes verstößt.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies zwar nicht bestätigt, aber immerhin öffentlich mit dem Vorurteil, Cannabis sei eine Einstiegsdroge aufgeräumt. „Überwiegend abgelehnt wird nunmehr die Auffassung, Cannabis habe eine „Schrittmacherfunktion“ auf härtere Drogen hin, soweit damit eine stoffliche Eigenschaft der Cannabisprodukte bezeichnet werden soll“ (BverfGE 90 , 145 – Cannabis)

Um nicht mißverstanden zu werden – ich predige nicht den sorglosen Umgang mit Cannabis. Im Gegenteil, Altersbeschränkungen aber sind auch nur dann möglich, wenn Cannabis legal, zum Beispiel nach dem Niederländischen Modell, in Coffee-Shops abgegeben werden kann. Den kriminellen Dealern scheint es ziemlich egal zu sein, wie alt ihre Kunden sind. Es geht nicht darum, es gut zu heißen, wenn Jugendliche den ganzen Tag völlig bekifft durch ihr Leben rennen, genauso wenig, wie es hinzunehmen ist, wenn sie sich jeden Abend bewußtlos saufen. Es geht darum, verhältnismäßig auch mit Drogen umzugehen.

Mir, als Jugendlichem, fällt es wirklich schwer eine/n Politiker/in ernst zu nehmen, der/die das Cannabisverbot, mit dem Argument er/sie wolle die „Volksgesundheit“ schützen, verteidigt, und gleichzeitig der Tabak- und Alkoholindustrie den Weg ebnet, ihre Produkte nicht nur zu verkaufen sondern auch noch in der Öffentlichkeit dafür zu werben, obwohl diese, verglichen mit allen anderen Drogen, 100-mal so viele Tote fordern. (allein in Deutschland 40.000 Alkohol-Tote jährlich. Weltweit ist (nach langer Recherche im Internet) kein einziger Haschisch-Toter bekannt.)

In einem Gespräch mit dem Pressesprecher der Polizeidirektion Heidelberg, Kriminalhauptkommissar Harald Kurzer sagte dieser, es sei nun mal so, dass es überall auf der Welt verschiedene systemimmanente Drogen gibt. „Bei uns im Westen“, so Harald Kurzer, „Alkohol und Nikotin, in Saudi Arabien Haschisch, und in Südamerika Kokablätter. Jedes System hat seine immanenten Drogen und andere sind dort verboten“.

Zwar hat sich der Kommissar mit der Annahme, Haschisch sei in Saudi-Arabien legal und nur Alkohol verboten, vertan. Bei Handel droht unter Umständen sogar die Todesstrafe. Aber wir wollen ja nicht auf Kleinigkeiten herumreiten, oder? Übrigens ist der Anbau von Kokablättern, zum Beispiel in Bolivien, ebenfalls lange nicht so legal wie Alkohol bei uns. Es gibt eine einzige Fläche nahe der Hauptstadt La Paz, wo die Pflanze legal vom Staat angebaut werden darf – der Tradition wegen.

Und auch dort, wo es eben andere systemimmanente Drogen gibt, existiert für die Illegalisierten ein riesiger Schwarzmarkt (Bsp. Saudi-Arabien, Alkohol).

Harald Kurzer fragte sich – und mich: „Was macht es für einen Sinn noch eine weitere Droge, die nicht systemimmanent ist, dazuzutun? Der Umstand, dass wir bei unserem Krankensystem, im Moment schon, was die Fakten angeht, nicht mehr auskommen. Die Tatsache, dass wir unsere Alkoholsüchtigen nicht in den Griff kriegen – ganz im Gegenteil.“ Meint er damit, ein Verbot würde den Cannabiskonsum minimieren? Zumindest ist er der Meinung, „dass eine Liberalisierung zu einer explosionsartigen Vermehrung von Drogen-Usern und Drogen – Süchtigen und mit allen Folgen dabei, führt.“

Die Legalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht die Einführung einer neuen Droge, sondern nur die Entkriminalisierung einer alten Droge, die schon längst da ist und mit Sicherheit ebenfalls als systemimmanent bezeichnet werden kann. In der EU haben 45 Millionen Menschen Erfahrung mit Cannabis gemacht, und in Deutschland kiffen schon seit Jahrzehnten schätzungsweise 3 Millionen Bürger. Das Gesetz wird ganz einfach von den meisten ignoriert, weil ihnen der Sinn nicht klar ist. Die Erfahrungen der Niederlande zeigt, dass es bei Freigabe nicht zu einem markanten Anstieg des Cannabiskonsums kommt. (Durchschnittlich haben im letzten Monat 2,5% der Niederländer aber 2,8% der Deutschen Cannabis konsumiert 1) Ein Großteil der Cannabiskonsumenten kifft nicht in sehr hohem Maße, genauso wie die meisten Alkoholkonsumenten keine Alkoholiker sind. Natürlich gibt es immer Menschen, die mit einer Droge übertreiben oder nicht mit ihr klarkommen, beim Alkohol wie beim Cannabis. Die Androhung von Strafe hält Menschen nur davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vergleicht man die Niederlande mit den USA – wo man sogar Lebenslänglich für Cannabisdelikte kriegen kann – so konsumieren doppelt so viele Amerikaner wie Niederländer ab 12 mindestens einmal im Monat Cannabis (5% bzw. 2,5%) und insgesamt haben 33% der Amerikaner, aber nur 15,6% der Niederländer Cannabis probiert.2

Der Polizeisprecher bezeichnete die Freigabe als „Kapitulation“ und meinte weiter, er sähe darin „eine Problematik, die uns dann irgendwann dahin führt – dann wird niemand mehr verfolgt, dann haben wir keine Straftaten mehr. Dann ist die Straftat bereinigt. Aber die Probleme auf der Straße werden viel, viel schlimmer.“

Eine Legalisierung, wäre jedoch alles andere als eine Kapitulation vor der Drogenmafia. Sie braucht das Verbot sogar. Ohne so hohe Gewinnspannen, wie sie nur auf dem illegalen Schwarzmarkt möglich sind, lohnt es sich für die Mafia nicht, Geschäfte zu machen. Oder hat man schon mal davon gehört, dass die Mafia auch mit Karotten und Radieschen dealt?

Außerdem ginge niemand gern zu Kriminellen, wenn man sein Cannabis ohne allgegenwärtige Betrugsgefahr auch legal im Coffee Shop kaufen könnte. Kriminelle haben, dem Verbot sei Dank, keinerlei Konkurrenz. Dass die Mafia in einem legalen Markt mit realistischen Gewinnmöglichkeiten sowie Qualitäts- und Preiskontrollen nicht überstehen kann, sieht man daran, wie die amerikanischen Alkoholschmuggler 1933, nach dem Ende der Prohibition, zugrunde gegangen sind. Ein weiterer Vorteil der Illegalisierung von Cannabis für die Drogenmafia ist, dass es um einiges einfacher ist, neue Konsumenten für z.B. Heroin oder sonstige harte Drogen anzufixen. Würde – wie ganz streng in Holland und der Schweiz – eine Märkte-Trennung zwischen ’soft drugs’ und ’hard drugs’ stattfinden, wäre erstens endlich der Mythos Cannabis als Einstiegsdroge Nr.1 vorbei und zweitens würde es der Mafia einen großen Teil des Bodens für den Vertrieb von weiteren Drogen entziehen.

Alles in allem war das Gespräch mit dem Kriminalhauptkommissar sehr interessant und aufschlußreich, ich habe eine Menge gelernt – unter anderem, dass es wichtig ist, von der Polizeiarbeit mehr zu wissen, als dass sie einen ständig ärgern würde. Da steckt auch immer ein Mensch dahinter, der mal einen guten Tag mal einen weniger guten Tag hat – so wie wir alle. Und, auch unter Bullen gibt es schwarze Schafe. Und, wer möchte – in einer Gesellschaft wie unserer – schon wirklich ganz ohne Polizei leben? Und, so lange Cannabis nicht legalisiert ist, leben halt Kiffer in der Illegalität und die Polizei kann gar nicht anders, als hinzugucken. Vielleicht nicht ganz so oft, nur wegen „szenetypischem Aussehen (eben darum) Verdacht“ – und ein wenig freundlicher dabei?
Darüber würde sich freuen:

Leon Ackermann
(Damals zuständig für die „Junge Seite“)

März 2007 | Heidelberg, Allgemein, Gesundheit, Junge Rundschau, Politik, Sapere aude | 1 Kommentar