Im Rundschuau-Gespräch sagte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag in Berlin, Medienvertreter, die in Ausübung ihres Berufs interne Informationen aus Behörden erhalten, sollen künftig vom Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgenommen werden.
Die FDP-Fraktion setze im Bemühen um einen besseren Schutz von Journalisten vor dem Zugriff des Staates auf eine interfraktionelle Verständigung. In diesem Bereich gebe es „wirklich Handlungsbedarf“. Deshalb sei es Auftrag an die schwarz-rote Koalition, sich mit den übrigen Fraktionen bei der Änderung der Gesetze zu verständigen.

Leutheusser-Schnarrenberger zufolge unterstützt die Mehrheit der Experten, die während einer Sitzung des Rechtsausschusses Stellung zu den Plänen bezogen hatten, das Anliegen von FDP und Grüne. Beide hatten jeweils eigene Entwürfe zum besseren Schutz von Journalisten vorgelegt. Danach sollen Medienvertreter, die in Ausübung ihres Berufs interne Informationen aus Behörden erhalten, vom Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgenommen werden.

Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich, Union und SPD könnten nicht länger an dem Thema vorbeigehen und die vorgelegten Entwürfe als Gesetzesvorschläge der Opposition abtun. Die Initiativen von Grüne und FDP gingen „in die selbe Richtung“. Sie werbe deshalb in der Sache darum, daß sich die schwarz-rote Koalition dem Vorhaben öffne und die Fraktionen „wirklich zu konstruktiven Beratungen kommen“.

Zugleich setzt Leutheusser-Schnarrenberger große Hoffnung auf die für 22. November erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Durchsuchung der Redaktionsräume des Politik-Magazins „Cicero“. Das Votum der Karlsruher Richter werde der Diskussion „Rückendeckung geben“, sagte sie. Ihr Wort – Sie wissen schon … tno

Okt. 2006 | Allgemein | Kommentieren